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Persönliche Anhörung

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Akteninformationen
Eröffnung der Anhörung
Durchführung der Anhörung
Gegenstand der Anhörung
Abschluss der Anhörung
Anhörungsprotokoll
Indicates required field

Akteninformationen

Referenzdokument

Antragstellende Person

Falldaten

Bewertung

Sonstiges

Eröffnung der Anhörung

Jeder Indikator kann und muss durch die Wahl einer der folgenden Optionen bewertet werden: Korrekt, Geringfügiger Fehler, Erheblicher Fehler, Nicht anwendbar. Für jeden Indikator werden Hinweise zu aufgetretenen Situationen angegeben. Diese Situationen sind weder erschöpfend noch abschließend.

1. Auf zuvor festgestellte besondere Bedürfnisse wird entsprechend eingegangen.

1.1. Zuvor ermittelte besondere Bedürfnisse werden bei der Organisation der Anhörung berücksichtigt.
 
Zum Beispiel:
  • geeignetes Geschlecht der anhörenden Person und/oder der dolmetschenden Person;
  • unbegleitete Kinder werden von einem Vertreter begleitet;
  • für Menschen mit Behinderungen werden praktische Vorkehrungen getroffen;
  • es werden andere einschlägige Verfahrensgarantien eingeführt.
0

2. Die erforderlichen Informationen werden der antragstellenden Person zur Verfügung gestellt.

2.1 Informationen über das Ziel der Anhörung zur Zulässigkeit, das Konzept des sicheren Drittstaats und die Möglichkeit, sie anzufechten, werden bereitgestellt.
0
2.2. Es wird über die Vertraulichkeit informiert.
0
2.3. Es werden Informationen über die Rollen aller anwesenden Personen zur Verfügung gestellt
0
2.4. Es wird über die Verpflichtung der antragstellenden Person zur Zusammenarbeit informiert.
0
2.5. Es wird über Pausen und die Möglichkeit, Pausen zu verlangen, informiert.
0
2.6 Weitere obligatorische Informationen über die Zulässigkeitsprüfung gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten werden bereitgestellt.
0

3. Die Verständigung zwischen der antragstellenden Person und der dolmetschenden Person ist gewährleistet.

3.1. Die antragstellende Person und die dolmetschende Person werden gefragt, ob sie einander verstehen. Die antragstellende Person wird aufgefordert, darauf hinzuweisen, wenn sie eine Frage während der Anhörung nicht versteht oder wenn Kommunikationsprobleme bestehen.
0

4. Es wird sichergestellt, dass die antragstellende Person zu einer Anhörung in der Lage ist.

4.1. Die antragstellende Person wird aufgefordert, zu bestätigen, dass sie geistig und körperlich in der Lage ist, sich der Anhörung zu unterziehen.
0
4.2. Die anhörende Person kann mit Indikatoren belegen, dass die Anhörung nicht fortgesetzt werden kann.
0

Durchführung der Anhörung

5. Die anhörende Person legt während der gesamten Anhörung eine professionelle Einstellung an den Tag.

5.1. Die anhörende Person baut zu der antragstellenden Person eine zweckdienliche Beziehung auf.
0
5.2. Die anhörende Person verwendet eine geeignete, sensible und faktenbasierte Sprache.
0
5.3. Die anhörende Person wendet sich direkt an die antragstellende Person (in der zweiten Person).
0

6. Die anhörende Person sorgt dafür, dass alle anwesenden Personen entsprechend ihrer Rolle handeln, und führt die Anhörung effizient durch.

6.1. Die anhörende Person hat die Situation während der gesamten Anhörung im Griff.
0
6.2. Kommt es während der Anhörung zu einer schwierigen Situation, wird diese vom Befragenden so weit wie möglich bereinigt.
0
6.3. Die anhörende Person sorgt dafür, dass die dolmetschende Person entsprechend ihrer Rolle und Verantwortung tätig ist.
0
6.4. Der gesetzliche Vertreter und/oder andere anwesende Personen können ihre Rechte gemäß den nationalen Vorschriften ausüben und sind befugt, zumindest am Ende der persönlichen Anhörung einzugreifen.
0
6.5. Bei Bedarf oder auf Wunsch werden Pausen eingelegt, sofern sie angemessen sind.
0

7. Die anhörende Person wendet die geeigneten Befragungsmethoden an.

7.1. Die antragstellende Person wird aufgefordert, die Gründe dafür, dass die Rückkehr in den Drittstaat für sie nicht sicher ist, frei zu schildern.
0
7.2. Die antragstellende Person erhält eine Einführung in jedes neue Schwerpunktthema.
0
7.3. Die anhörende Person stellt offene und/oder geschlossene Fragen.
0
7.4. Die Fragen werden an die Fähigkeiten, die individuellen Umstände und das Profil der antragstellenden Person angepasst.
0
7.5. Die anhörende Person vermeidet unproduktive Fragen.
Einige Beispiele:
  • Suggestivfragen
  • Fragen mit mehreren Antwortmöglichkeiten
  • Mehrfachfragen
  • unnötig repetitive Fragen
  • nicht sachdienliche Fragen
0

Gegenstand der Anhörung

8. Wesentliche Tatsachen zur Frage, ob der Drittstaat für die antragstellende Person sicher ist oder nicht, werden ermittelt und geprüft.

8.1. Die Identität (einschließlich des Herkunftslandes) der antragstellenden Person wird hinreichend geklärt, und die persönlichen Umstände werden hinreichend geprüft.
0
8.2. Die antragstellende Person erhält die Möglichkeit, zu erklären, warum der Drittstaat aufgrund ihrer besonderen Umstände nicht sicher für sie ist.
0
8.3. Frühere Probleme und/oder Bedrohungen des Lebens und der Freiheit aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung werden in Bezug auf das Drittland ausreichend geprüft (was, wer, wann, wo, warum).
0
8.4. Die Gefahr eines ernsthaften Schadens wird im Hinblick auf das Drittland ausreichend geprüft (was, wer, wann, wo, warum).
0
8.5. Es werden Fakten im Zusammenhang mit der Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und dem Verbot der Abschiebung unter Verletzung des Rechts auf Freiheit von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung geprüft.
0
8.6. Es werden Sachverhalte im Zusammenhang mit der Möglichkeit geprüft, den Flüchtlingsstatus zu beantragen und Schutz im Einklang mit dem Genfer Abkommen zu erhalten.
0
8.7. Es wird geprüft, ob eine Verbindung zwischen der antragstellenden Person und dem betreffenden Drittland besteht, aufgrund derer es für sie zumutbar wäre, dass sie sich in dieses Land begibt.
0
8.8. Es wird auf künftige Furcht eingegangen.
0

9. Auf zur Untermauerung des Antrags der antragstellenden Person vorgelegte Unterlagen und sonstige Nachweise wird in geeigneter Weise eingegangen.

9.1. Die anhörende Person untersucht die Relevanz und die Herkunft aller Unterlagen oder schriftlichen Informationen, die zur Untermauerung des Antrags der antragstellenden Person vorgelegt wurden.
0
9.2. Alle von der antragstellenden Person vorgelegten einschlägigen Unterlagen oder sonstigen Nachweise werden in das Dossier aufgenommen.
0

10. Die antragstellende Person erhält eine wirksame Gelegenheit, Unstimmigkeiten und Abweichungen zu beseitigen.

10.1. Alle wesentlichen Unstimmigkeiten und Abweichungen werden der antragstellenden Person mitgeteilt, und ihr wird Gelegenheit gegeben, sich zu äußern.
0

11. Gegebenenfalls sind Ausschlussgründe angemessen zu prüfen.

11.1. Potenzielle Ausschlussgründe werden korrekt ermittelt und angegeben (was in der Anhörung über den Inhalt, die je nach der nationalen Strategie folgen kann, weiter geprüft werden soll). [Option nicht verfügbar]
0

12. Spezifische Strategien und Leitlinien werden korrekt befolgt

12.1. Gegebenenfalls wird die nationale Strategie in Bezug auf das spezifische Profil der antragstellenden Person korrekt befolgt.
Zu spezifischen Profilen können beispielsweise gehören: unbegleitete Kinder, Opfer von Menschenhandel, potenzielle Opfer weiblicher Genitalverstümmelung, Antragstellende, die ihren Antrag auf ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität stützen, Leitlinien zur Einheit der Familie/Anwendung der Dublin-III-Verordnung usw.
0
12.2. Gegebenenfalls werden länderspezifische Leitlinien für die Anhörung korrekt befolgt.
0
12.3. Gegebenenfalls sind Strategien für die Anwendung zusätzlicher Schutzgründe korrekt anzuwenden.
 (z. B. humanitäre Gründe, Schutz von Opfern von Menschenhandel gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Strategien) 
0

Abschluss der Anhörung

13. Die anhörende Person hält sich beim Abschluss der Anhörung an die notwendigen Schritte.

13.1. Die anhörende Person hält fest, ob die antragstellende Person alle gestellten Fragen verstanden hat.
0
13.2. Die anhörende Person fragt die antragstellende Person, ob sie noch etwas hinzufügen möchte.
0
13.3. Die anhörende Person erläutert klar die nächsten Schritte des Asylverfahrens.
0

Anhörungsprotokoll

14. Die Regeln für die Niederschrift/den Bericht von Anhörungen werden entsprechend beachtet.

14.1. Von der persönlichen Anhörung wird ein ausführlicher und sachlicher Bericht mit allen wesentlichen Elementen oder eine Niederschrift angefertigt. Diese enthalten gegebenenfalls im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften und Strategien weitere Erwägungen.
0
14.2. Gegebenenfalls erfolgt im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften und Strategien eine Audio- oder audiovisuelle Aufzeichnung.
0
14.3. Die antragstellende Person erhält eine wirksame Gelegenheit, sich zu äußern und/oder mündliche und/oder schriftliche Erklärungen in Bezug auf falsche Übersetzungen oder Missverständnisse im Anhörungsbericht/in der Niederschrift abzugeben.
0

Schlussfolgerung

Von der Person, die die Qualitätsbewertung durchgeführt hat, auf der Grundlage aller Beobachtungen auszufüllen.

Eine Schlussfolgerung zur Qualität insgesamt, in der die ermittelten bewährten Verfahren und Schwachstellen aufgezeigt und Empfehlungen ausgesprochen werden, wie die persönliche Anhörung weiter verbessert werden könnte.
Vorschläge für Folgemaßnahmen und Empfehlungen (z. B. Durchführung einer zusätzlichen Anhörung, Teilnahme an einer Schulung zu einem bestimmten Thema)

Bewertung

Diese Bewertung wird automatisch anhand des ausgefüllten Bewertungsbogens berechnet. Vergewissern Sie sich, dass Sie jeden Indikator entsprechend gekennzeichnet haben.
Die Gesamtqualität ist

Es findet die nachstehende Tabelle Anwendung.

  • Hoch: Weniger als 20 % geringfügige Fehler und keine erheblichen Fehler von allen anwendbaren Indikatoren.
  • Mittel: 20 % oder mehr geringfügige Fehler und keine erheblichen Fehler von allen anwendbaren Indikatoren.
  • Niedrig: Ein oder mehrere erhebliche Fehler.
0
0
  • 0
    Insgesamt korrekt
  • 0
    Geringfügige Fehler insgesamt
  • 0
    Erhebliche Fehler insgesamt
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